Verfahrensablauf
Die Betreuungsbehörde unterstützt die Betreuer und das Betreuungsgericht. Insbesondere werden Sachverhalte ermittelt, welche auch zur Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung notwendig sind. Auch werden die zu regelnden Aufgaben ermittelt. Diese können zum Beispiel die Kündigung der Wohnung umfassen, den Abschluss eines Heimvertrages, das Beantragen von Sozialleistungen, die Verwaltung des Vermögens, die Sorge für die Gesundheit sowie die Sicherstellung der medizinischen Behandlung.
Eine gesetzliche Betreuung ist nicht erforderlich, wenn bereits umfassend und gültig einer anderen Person Ihres Vertrauens gegenüber eine Vorsorgevollmacht zur rechtlichen Vertretung erteilt wurde.
Sollten Sie Fragen rund um das Betreuungsverfahren oder zum Thema Vollmacht haben, berät die Betreuungsbehörde gerne.
Teile dieser Beratungstätigkeit sind für den Bereich des Landkreises Karlsruhe delegiert an die örtlichen Betreuungsvereine. So werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit, auch durch folgende zwei behördlich anerkannte Betreuungsvereine, unterstützt und individuell beraten:
- Betreuungsverein für den Landkreis Karlsruhe
SKM-Kath. Verein für Soziale Dienste im Landkreis Karlsruhe
Söternstr. 5, 76646 Bruchsal
Tel. 07251 - 50568-12
www.karlsruhe.skmdivfreiburg.de
Hier werden auch regelmäßig Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen angeboten.
Darüber hinaus beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde und informieren Sie gerne auch zum Thema der vorsorgenden Vollmachtserteilung sowie zur Betreuungsverfügung. Sie beglaubigen auch Ihre Unterschrift öffentlich gegen eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro, sofern dies von Ihnen gewünscht wird.
Aufgrund der am 26.02.2013 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zur ärztlichen Zwangsbehandlung wurde die Vorsorgevollmacht aktualisiert. Einen Mustervordruck (Vollmacht mit Betreuungsverfügung) finden Sie hier oder im externen Link des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de)