Lebt Ihr Pflegekind schon eine längere Zeit bei Ihnen und ist es absehbar, dass es dauerhaft bei Ihnen bleiben wird?
Dann können Sie als Pflegeeltern die Pflegschaft oder Vormundschaft beim Amtsgericht (Familiengericht) beantragen.
Hinweis: Auch das Jugendamt kann einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.
Pflegeeltern sind im Rahmen einer Pflegschaft nur für einen begrenzten Sorgebereich zuständig, zum Beispiel für das Vermögen. Als Vormund haben sie die gesetzliche Vertretung für ein Kind in allen Angelegenheiten.