Voraussetzungen
Bei Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien (ohne Oberstufe) und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit ganztägigen Angeboten (Ganztagsschulen) sind zusätzliche Räume und Flächen für den Essens-, Ganztags- und Freizeitbereich zur Umsetzung rhythmisierter Tagesstrukturen förderfähig, wenn diese
- über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitstellen, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
- an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen anbieten,
- die Ganztagsangebote unter der Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisieren und
- über ein pädagogisches Konzept verfügen.
Der förderfähige Raumbedarf richtet sich dabei nach dem pädagogischen Konzept der Schule, der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am Ganztagsbetrieb teilnehmen, und den örtlichen Verhältnissen.