Höhe
- Genauso hoch wie bei der Förderung eines Inlandsstudiums
- Für jedes Kind unter 14 Jahren (Kinderbetreuungszuschlag): EUR 160,00 monatlich
- Zuschläge gibt es für:
- Studiengebühren: bis zu EUR 5.600 für maximal ein Jahr
- Reisekosten:
- bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt EUR 250,00
- bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt EUR 500,00
- Zusatzkosten für Krankenversicherung im Ausland
- höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz: monatlicher Auslandszuschlag, die Höhe bemisst sich nach dem durch das Auswärtige Amt für das jeweilige Land festgesetzten Kaufkraftausgleich.
Förderungsart
- Zuschlag für die Studiengebühren: 100% Zuschuss
- Die über die Inlandsförderung hinaus gewährte Förderung und die übrigen Zuschläge: 50% Zuschuss, 50% unverzinsliches Staatsdarlehen.
- Kinderbetreuungszuschlag: 100% Zuschuss
Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen.
Dauer
Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule
- innerhalb der EU oder der Schweiz: bis zum Abschluss
- außerhalb der EU oder der Schweiz: bis zu einem Jahr, nur in Ausnahmefällen länger