Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.
Sie
- beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
- stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
- bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.
Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie
- einen Wohnsitz in Deutschland haben und
- einen reglementierten Beruf ausüben möchten.
Die Bewertung soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus ihr können Sie keine Rechtsansprüche ableiten.