Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nebst Anlagen ist an die Rechtsanwaltsakmmer zu richten, in deren Bezirk die Zulassung erstrebt wird.
Antrag auf Zulassung als (niedergelassene/r) Rechtsanwältin / Rechtsanwalt
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind nach § 7ff BRAO:
- Befähigung zum Richteramt oder
- Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland oder
- Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfun
Zuständige Stelle
Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Bezugsort
Landgerichtsbezirke Karlsruhe, Heidelberg/Mosbach und Mannheim
Verfahrensablauf
keine Angaben
Fristen
Sie müssen vor Ihrer Berufsaufnahme zugelassen sein.
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes Antragsformular
amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung
Lebenslauf mit Lichtbild
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, § 51 BRAO
Kanzleibestätigung amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde
amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises/Reisepasses
Kosten
Für die Zulassung muss eine Verwaltungsgebühr entrichtet werden. Als Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind Sie zur Zahlung des Kammerbeitrages verpflichtet.
Bearbeitungsdauer
keine Angaben - etwa 4-6 Wochen
Vertiefende Informationen
vertiefende Hinweise erhalten Sie unter www.rak-karlsruhe.de
Hinweise
Hinweise erhalten Sie unter www.rak-karlsruhe.de
Rechtsgrundlage
§§ 4 ff. BRAO
Freigabevermerk
Freigabedatum01.10.2022