Antrag auf Zulassung als (niedergelassene/r) Rechtsanwältin / Rechtsanwalt

Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nebst Anlagen ist an die Rechtsanwaltsakmmer zu richten, in deren Bezirk die Zulassung erstrebt wird.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind nach § 7ff BRAO:

  • Befähigung zum Richteramt oder
  • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland oder
  • Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfun

Zuständige Stelle

Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Bezugsort

Landgerichtsbezirke Karlsruhe, Heidelberg/Mosbach und Mannheim

Verfahrensablauf

keine Angaben

Fristen

Sie müssen vor Ihrer Berufsaufnahme zugelassen sein.

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Antragsformular

amtlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses vom 2. Staatsexamen oder über das Bestehen der Eignungsprüfung 

Lebenslauf mit Lichtbild 

Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, § 51 BRAO

Kanzleibestätigung  amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde

amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises/Reisepasses

Kosten

Für die Zulassung muss eine Verwaltungsgebühr entrichtet werden. Als Mitglied der Rechtsanwaltskammer sind Sie zur Zahlung des Kammerbeitrages verpflichtet.

Bearbeitungsdauer

keine Angaben - etwa 4-6 Wochen

Vertiefende Informationen

vertiefende Hinweise erhalten Sie unter www.rak-karlsruhe.de

Hinweise

Hinweise erhalten Sie unter www.rak-karlsruhe.de

Rechtsgrundlage

§§ 4 ff. BRAO

Freigabevermerk

Freigabedatum01.10.2022