Ökonto-Maßnahmen sind freiwillige Maßnahmen zur Aufwertung der Natur und Landschaft. Sie werden schon umgesetzt, ohne dass sie sofort mit einem Bauvorhaben oder Eingriff in die Natur verbunden sein müssen. Solche Maßnahmen können von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, anderen privaten Grundeigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Kommunen umgesetzt werden. Diese Maßnahmen werden in einem speziellen Verzeichnis gespeichert. Später können sie als Ausgleich für eigene Eingriffe in die Natur genutzt oder an andere verkauft werden.
Unter bestimmten Bedingungen kann man bei der Naturschutzbehörde, die die Ökokonto-Maßnahme genehmigt hat, beantragen, dass das Entwicklungsziel der Ökokonto-Maßnahme geändert wird.