Durch die Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft ändert sich Ihre Lohnsteuerklasse. Wenn nur eine Person Arbeitslohn bezieht, gilt für diese Person nicht mehr die Lohnsteuerklasse I, sondern die Steuerklasse III.
Beziehen Sie beide Arbeitslohn, können Sie entscheiden:
- Sie wählen beide die Lohnsteuerklasse IV. Dies ist der gesetzliche Regelfall.
- Sie wählen beide die Lohnsteuerklasse IV mit Faktor.
- Sie wählen die Kombination aus Steuerklasse III und V.
Hinweis: Ein Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten bzw. einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartner möglich. Dann werden beide Personen in die Steuerklasse IV eingereiht. Sie müssen den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen und eigenhändig unterschreiben.