Verfahrensablauf
Die Altersteilzeit müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren.
Es gibt zwei Altersteilzeit-Modelle:
- Sie verkürzen während der gesamten Dauer Ihre bisherige Arbeitszeit um die Hälfte;
- Sie teilen die Altersteilzeit in zwei gleich lange Abschnitte (Blockmodell):
- Während des ersten Abschnitts arbeiten Sie wie bisher weiter.
- Während des zweiten Abschnitts haben Sie frei.
Während der Altersteilzeit verdienen Sie weniger. Sie erhalten jedoch von Ihrem Arbeitgeber zusätzliche
- Aufstockungsleistungen
Die Höhe dieser Leistung bemisst sich nach Ihrem bisherigen Einkommen. Aufstockungsleistungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie zur Steuersatzberechnung auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen angerechnet werden. Sie müssen von den Aufstockungsleistungen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
- Beiträge zur Rentenversicherung
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Betriebs- beziehungsweise Personalrat.