Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten für Ihre Beschäftigten beantragen.
Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:
- kontinuierliche Schichtbetriebe (§ 15 Absatz 1 Nummer 1 a) Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bau- und Montagestellen § 15 Absatz 1 Nummer 1 b) ArbZG)
- Saison- und Kampagnenbetriebe (§ 15 Absatz1 Nummer 2 ArbZG)
- besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken, künstlichen Inseln oder sonstigen Anlagen auf See (Offshore-Tätigkeiten).