Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie für jede Ihrer Bertriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen. In Baden-Württemberg gibt es im Regelfall keine eigene Abfallentsorgernummer. Die Funktion der Abfallentsorgernummer wird auch durch die Abfallerzeugernummer erfüllt. Nutzen Sie hierzu die Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen". Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie Ansprechpartner.
Abfallentsorgernummer beantragen
Formulare und weitere Angebote
Voraussetzungen
Sie möchten als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich. Diese können Sie beantragen unter der Leistung Abfallerzeugernummer beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer
Kosten
Sofern eine Erzeugernummer beantragt werden muss, ist dies kostenpflichtig. Geregelt werden die Kosten in der entsprechenden Anlage über die Gebührenfestsetzung. Sie finden sie in den Rechtsgrundlagen
Vertiefende Informationen
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
Hinweise
Als Unternehmen müssen Sie bundesweit bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Rechtsbehelf
Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Informationen bei der Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen"
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV):
- § 28 Absatz 1 Nachweisverordnung
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):
- § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Freigabevermerk
23.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg