Vertiefende Informationen
Auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz finden Sie zahlreiche Informationen zum Zusammenspiel von Landbewirtschaftung und Biodiversität.
Um Landwirtschafts- und Naturschutzinteressen gemeinsam voranzubringen, hat die Landesregierung im Jahr 2019 die Gesetzesnovelle zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (kurz: Biodiversitätsstärkungsgesetz) auf den Weg gebracht, die vom Landtag im Jahr 2020 verabschiedet wurde.
Ziele:
- den Bäuerinnen und Bauern weiterhin angemessene Rahmenbedingungen erhalten und schaffen, in denen sie auch in Zukunft nachhaltig und naturnah arbeiten und wirtschaften können, und
- zugleich wichtige Naturschutzziele verankern
Vor allem im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt setzt sich die Landesregierung für die Erhaltung der Biodiversität ein.
Gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Verkehr werden seit dem Jahr 2018 zahlreiche Projekte und konkrete Maßnahmen für mehr Biodiversität in unserer landwirtschaftlich und forstlich geprägten Kulturlandschaft umgesetzt.
Das Förderprogramm „Blühflächen und Biodiversitätspfade“ fördert die
- Anlage von Blühflächen mit dem Ziel, kommunale Flächen naturschutzfachlich und landschaftsgestalterisch aufzuwerten,
- Herstellung von Biodiversitätspfaden.
Dabei handelt es sich um kommunale Lehrpfade, die sowohl der Bevölkerung Biodiversitätsthemen über Schautafeln und interaktive Elemente näher bringen sollen, als auch die biologische Vielfalt dirch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen entlang der Wege stärken sollen.
Die Maßnahmen des Förderprogramms unterstützen die Biotopvernetzung und liefern gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Umweltbewusstseins in der Gesellschaft.