Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - vor allem durch eine vorsorgebevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.