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Nach der Geburt

Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Vertiefende Informationen

Kinderbetreuung

Freigabevermerk

Stand: 15.05.2025

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Zu dieser Lebenslage zugehörige Leistungen

  • Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
  • Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
  • Geburtsurkunde beantragen
  • Hausgeburt dem Standesamt melden
  • Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
  • Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
  • Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

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