Als beteiligte Person in einem Flurneuordnungsverfahren können Sie
- die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft wählen oder sich selbst wählen lassen,
- die Unterlagen zum Verfahren und die eigenen gespeicherten Teilnehmerdaten (zum Beispiel Name, Adresse, Daten der eingebrachten Grundstücke) bei der zuständigen unteren Flurneuordnungsbehörde einsehen,
- sich von einem Rechtsbeistand oder einem Dritten (mit Vollmacht) vertreten lassen,
- sich für eine individuelle Auskunft jederzeit an die zuständige untere Flurneuordnungsbehörde wenden,
- Ihre Meinung, Anregungen und Bedenken (zum Beispiel zur Wertermittlung) in den Teilnehmerversammlungen einbringen,
- Widerspruch gegen Verwaltungsakte einlegen,
- Klage erheben, wenn Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird und ein kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid ergeht,
- vor der Neuzuteilung über Ihre Abfindungswünsche angehört werden,
- Ihr betroffenes Grundstück trotz Flurneuordnung jederzeit verkaufen, vererben oder verschenken.