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Meldepflicht

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 27.01.2021 freigegeben.

Zu dieser Lebenslage zugehörige Leistungen

  • Adressbuch - Eintrag sperren lassen
  • Meldebescheinigung beantragen
  • Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
  • Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
  • Melderegister - Auskunftssperre beantragen
  • Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
  • Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
  • Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
  • Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
  • Wohnsitz abmelden
  • Wohnsitz anmelden
  • Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

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