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Als Arbeitgeber müssen Sie alle Beschäftigen Ihres Unternehmens gegen Unfall versichern. Zu den Beschäftigten gehören neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch alle Auszubildenden - unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts.
Versicherungsfälle in der Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Als Arbeitsunfälle gelten
Keine
Sie müssen Ihren Betrieb mündlich oder schriftlich bei dem für diesen zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Ein Formular für die Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung.
innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens
keine
Arbeitsunfälle müssen Sie sofort der Unfallversicherung melden.
Für allgemeine Informationen erreichen Sie die bundesweit einheitliche "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 6050404. Dort erhalten Unternehmen und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wenn nötig, werden Sie auch an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter vermittelt. Sie können sich auch per E-Mail über info@dguv.de an die Unfallversicherung wenden.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.04.2021 freigegeben.