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Ihre Jahressteuerschuld zahlen Sie in der Regel durch den monatlichen Steuerabzug vom Lohn, den der Arbeitgeber für Sie durchführt.
Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung kommt in Betracht, wenn Sie
Gründe für eine Pflichtveranlagung können beispielsweise sein:
Wenn Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, aber auf eine Steuererstattung hoffen, können Sie beantragen, zur Einkommensteuer veranlagt zu werden (Antragsveranlagung).
Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung kann sich beispielsweise lohnen, wenn
Den Antrag stellen Sie durch die Abgabe einer ausgefüllten elektronischen oder papiernen Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 21.08.2021 freigegeben.