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Gesellschaften und Organisationen von freiberuflich Tätigen in Berufen mit Zulassungsvoraussetzungen müssen, um bestimmte Berufsbezeichnungen in ihrem Namen verwenden zu können, neben den allgemeinen Gründungsvoraussetzungen zusätzliche gesetzliche Vorschriften einhalten. Beispiele dafür sind:
Stand: 14.05.2021
Verantwortlich: Umweltministerium Baden-Württemberg und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg