Menü
Dieses Kontextmenü schließen
Weitere Informationen
Die Höhe des Lohnsteuerabzugs durch Ihren Arbeitgeber ist abhängig von Ihrem Familienstand. Die verschiedenen Familienstände sind in sechs Steuerklassen zusammengefasst:
Steuerklasse 1 gilt für
Steuerklasse 2 gilt für in Steuerklasse 1 einzugruppierenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist.
Steuerklasse 3 gilt
Steuerklasse 4 gilt für verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn erhalten.
Steuerklasse 5 tritt für einen der Ehegatten an die Stelle der Steuerklasse 4, wenn die andere Person auf Antrag beider in die Steuerklasse 3 eingruppiert wird.
Diese Regelungen gelten identisch für Partnerinnen und Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Steuerklasse 6 gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn erhalten. Für das erste Arbeitsverhältnis gilt die familiengerechte Steuerklasse, für das zweite und die weiteren Arbeitsverhältnisse Steuerklasse 6.
Steuerklassenwahl, wenn beide Eheleute oder Lebenspartner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind
Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer. Sie errechnet sich auf Grundlage nur Ihres eigenen Arbeitslohns. Der Arbeitslohn Ihres Ehemanns oder Ihrer Ehefrau wird dabei nicht berücksichtigt.
Nach Ablauf des Jahres werden beide Arbeitslöhne in der Einkommensteuerveranlagung zusammengerechnet.
Im Hinblick auf die Einkommensteuer wird oft im Laufe des Kalenderjahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Um der richtigen Steuerschuld am Ende des Jahres möglichst nahe zu kommen, stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Wahl:
Beispiel für die Steuerklassenkombinationen 4/4 mit und ohne Faktor
Der voraussichtliche Arbeitslohn der Ehegatten A und B beträgt
Bei Steuerklasse 4/4 ohne Faktor beträgt die Lohnsteuer
Die Summe beträgt 5.782 Euro.
Die Einkommensteuer am Jahresende für das gemeinsame Arbeitseinkommen beträgt nach dem Splittingverfahren 5.610Euro.
Bei Steuerklasse 4/4 mit Faktor ergibt sich folgende Lohnsteuer:
Der Faktor beträgt (5.610 Euro Summe der Lohnsteuer: 5.782Euro Einkommensteuer am Jahresende =) 0,970.
So ergeben sich
Die Summe der Lohnsteuer nach dem Faktorverfahren beträgt 5.607 Euro und entspricht damit fast der für das gemeinsame Arbeitseinkommen am Jahresende voraussichtlich festzusetzenden Einkommensteuer von 5.610 Euro.
Zum Vergleich Steuerklassenkombination 3/5
Die Lohnsteuer beträgt
Die Summe der Lohnsteuer beträgt 5.028Euro.
Die Einkommensteuer beträgt am Jahresende für das gesamte Arbeitseinkommen 5.610 Euro (wie oben; Splittingverfahren).
Wegen der großen Differenz zwischen der Summe der Lohnsteuer und der voraussichtlichen Einkommensteuer müssen Sie zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben und 582Euro nachzahlen. Das Finanzamt kann zudem Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen. Sofern Sie oder Ihr Ehegatte keine anderen Einkünfte als Arbeitslohn haben beziehungsweise hat, können Sie diese Auswirkungen durch die Wahl des Faktorverfahrens vermeiden.
Diese Berechnungen gelten identisch für Partnerinnen und Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- ministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat ihn am 12.01.2022 freigegeben.